Neue Zugangsregelung: 2G ab 17. November 2021

Ab Mittwoch, 17.11.2021 erfolgt der Einlass ins Dortmunder U nach der 2G-Regelung. Daher ist ein Nachweis über „geimpft" oder „genesen" erforderlich. Die Regelung gilt für Erwachsene ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche gilt die 3G-Regelung „geimpft/genesen/getestet“. Schüler*innen gelten als getestet (Vorlage eines Schüler*innenausweis erforderlich).

Die Buchung eines Zeitfensters ist NICHT notwendig. Im gesamten Dortmunder U gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung.

Wir bitten den Hinweis zu beachten und freuen uns auf Ihren/ Euren Besuch.

Eintrag vom:
17.11.2021


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